Kosten

Die Kostenübernahme für ambulante Psychotherapie ist abhängig von der Art Ihrer abgeschlossenen Krankenversicherung. 
 

Private Krankenversicherungen, Beihilfe 

Normalerweise werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um die genauen Konditionen und die eventuellen Antragsmodalitäten zu erfragen.
 

Gesetzliche Krankenkassen

Ich gehöre zu den Vertragspartnern der Bahn BKK. Falls Sie bei dieser Krankenkasse versichert sind, werden die Kosten für eine Psychotherapie übernommen.

Die Behandlung von Patienten anderer gesetzlicher Krankenkassen ist an einen Kassensitz gebunden. Ich gehöre nicht zu den Vertragspartnern weiterer gesetzlicher Krankenkassen. Da die Wartezeiten für einen Therapieplatz i.d.R. sehr lang sind, aber jeder Patient gesetzlich Recht auf einen Therapieplatz hat, gibt es die Möglichkeit, über das Kostenerstattungsverfahren dennoch die Behandlung bei der Krankenkasse zu beantragen. Dies beruht auf der gesetzlichen Grundlage des §13, Abs. 3 SGB V, der einen Anspruch auf Psychotherapie bei angemessener Wartezeit enthält. Bitte informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer Krankenkasse über die Formalitäten zur Kostenerstattung. Selbstverständlich stehe ich Ihnen bei der Beantragung beratend und unterstützend gerne zur Seite.


Selbstzahler

Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit die Therapiekosten selbst zu tragen. Das Honorar für eine Einzelstunde richtet sich nach dem 2,7-fachen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870) (Stand August 2024: 118,04 € pro Sitzung á 50 Minuten). In diesem Fall bleibt die Inanspruchnahme einer Psychotherapie gegenüber Ihrer Krankenkasse vollständig geschützt, da keine Antragsformalitäten erforderlich sind und der Kasse keine Diagnosen mitgeteilt werden. Dies kann z.B. sinnvoll sein, wenn in absehbarer Zeit eine Verbeamtung oder der Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung angestrebt wird.

 

Ablauf

Nach der Kontaktaufnahme werde ich zeitnah einen Termin mit Ihnen vereinbaren. In diesem ersten Gespräch schildern Sie ihr Anliegen. Zusammen besprechen wir dann die Vorgehensweise, die zur Beantragung der Psychotherapie notwendig ist (siehe Kostenübernahme) sowie die Therapieziele.

Nachdem alle Formalitäten geklärt sind und die Unterlagen bei der Krankenkasse bearbeitet wurden, können wir mit der Therapie beginnen.

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal in der Woche statt.

Je nach Anliegen und Beschwerden können wir eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie  bei der Krankenkasse beantragen. Generell kann durch verhaltenstherapeutische Interventionen in einer kurzen Zeitspanne eine hilfreiche Veränderung erzielt werden.

 

 

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